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Neuabschluss des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben einen neuen  Tarifvertrag für Auszubildende des Bäckerhandwerks abgeschlossen. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab 1. März 2021 für alle Ausbildungsjahre.

Die Tarifvertragsparteien haben sich auf folgende Ausbildungsvergütungen geeinigt:

 

Ab 1. März 2021:

  • Im 1. Ausbildungsjahr +30 Euro auf                     645 Euro monatlich brutto,
  • im 2. Ausbildungsjahr +20 Euro auf                     720 Euro monatlich brutto,
  • im 3. Ausbildungsjahr +30 Euro auf                     850 Euro monatlich brutto.

 

ab 1. Februar 2022:

  • im 1. Ausbildungsjahr +35 Euro auf                    680 Euro monatlich brutto,
  • im 2. Ausbildungsjahr +35 Euro auf                    755 Euro monatlich brutto,
  • im 3. Ausbildungsjahr +35 Euro auf                    885 Euro monatlich brutto.

 

Der neue Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. März 2021 in Kraft. Bis dahin bleibt der bisherige Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks vom 22. Juni 2018 bestehen. Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 31. Januar 2023 gekündigt werden.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks wird gemeinsam mit der Gewerkschaft NGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragen, den Tarifvertrag zum 1. März 2021 für allgemeinverbindlich zu erklären.

 

Stand: 22.12.2020