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Lockdown wird verlängert
Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), bestehend aus Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin, hat eine Verlängerung der seit Anfang November geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus beschlossen. Die MPK stellt in ihrem Beschluss, der in ersten Diskussionsfassungen bereits am Montag bekannt geworden war, fest, dass die Ende Oktober beschlossenen Maßnahmen erste Wirkung zeigen. Dennoch steigt die Zahl der Infektionen weiterhin an, vor allem aber die Zahl der Erkrankten auf den Intensivstationen.
Deshalb gelten die Maßnahmen im Dezember grundsätzlich fort. Einige Maßnahmen werden sogar verschärft. Hierdurch soll ermöglicht werden, dass zu Weihnachten die Kontaktbeschränkungen etwas gelockert werden können, um Familien zu ermöglichen, das Weihnachtsfest halbwegs im gewohnten Rahmen feiern zu können, ohne dass dies das Infektionsgeschehen wesentlich beschleunigt.
Die weitere Verlängerung auch über den Jahreswechsel hinaus wird bereits angekündigt. Daher treffen sich Bund und Länder am 15. Dezember, um die Maßnahmen zu Überprüfen und zu bewerten und ggf. um Verlängerungen zu beschließen.
Die wichtigsten Beschlüsse
- Die bestehenden Kontaktbeschränkungen im Privaten werden verschärft. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten werden auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und auf maximal 5 Personen insgesamt beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Verschärfung der auf maximal 5 Personen. Diese Kontaktbeschränkung gilt bis einschließlich zum 20. Dezember. Vom 23. Dezember bis 1. Januar 2021 wird sie gelockert: Es dürfen sich maximal 10 Personen aus dem engsten Familien- oder Freundeskreis und aus einer beliebigen Anzahl von Haushalten treffen.
- Die Maskenpflicht im Einzelhandel wird erweitert. Die MPK hat beschlossen, dass jede Person in Geschäften oder anderen für die Allgemeinheit geöffneten Räumen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen hat. Masken sind ferner im öffentlichen Nahverkehr und in Innenstädten auf belebten Plätzen zu tragen. Gleiches gilt vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
- Bei der Arbeit gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht, die lediglich entfällt, wenn der Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz ist und einen Abstand von 1,5 Metern verlässlich einhalten kann.
Beispiel: Vier Mitarbeiter arbeiten in der Backstube und begegnen sich dort immer mal wieder auf weniger als 1,5 Meter. Sie müssen durchgehend eine Maske tragen. In der Verwaltung der Bäckerei sitzen zwei Bürokräfte an ihren Schreibtischen und können ausreichend Abstand halten. Sie müssen die Maske erst aufsetzen, wenn sie vom Platz aufstehen. - In Einzelhandelsgeschäften bis 800 qm Verkaufsfläche darf sich je 10 qm Verkaufsfläche ein Kunde aufhalten. Bei Geschäften ab 801 qm Verkaufsfläche darf sich je 20 qm ein Kunde aufhalten.
Beispiel: Eine Bäckereifiliale hat insgesamt 100 qm. Davon fallen 40 qm auf den geschlossenen Cafébereich, 10 qm auf die Kunden- und Mitarbeiter-WCs, 10 qm auf ein Lager, 15 qm auf die Verkaufstheke und den dahinter liegenden Bereich und 25 qm auf den Kundenbereich der Thekenkunden. Zu der Verkaufsfläche zählen der Kundenbereich und der Bereich der Verkaufstheke, also 40 qm. Es dürfen (neben den Verkaufsmitarbeitern) 4 Kunden zugleich die Bäckereifiliale betreten. - Die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen.
- Die finanzielle Unterstützung für die von der Schließung betroffenen Unternehmen wird fortgeführt. Das gilt insbesondere für die sog. Novemberhilfe.
- Regionale Lockerungen sind möglich, wenn die Infektionsinzidenz in einem Bundesland auf 50 Infektionen auf 100.000 Einwohner in 7 Tagen zurückgeht. Andererseits sollen in Landkreisen mit besonders extremen Infektionsgeschehen (über 200 auf 100.000 Einwohner) noch strengere Maßnahmen beschlossen werden. Diesen Wert übersteigen derzeit das Land Berlin und 62 Landkreise.
Diese Beschlüsse müssen, damit sie ab dem 1. Dezember gelten, von den Landesregierungen umgesetzt werden. Ggf. müssen hierzu noch die Landesparlamente beraten. In einigen Details haben sich Länder jetzt schon Abweichungen vorbehalten. Wir empfehlen daher, die Nachrichten Ihres Landesinnungsverbandes aufmerksam zu lesen.
Bewertung
Die Infektionszahlen steigen weiterhin an, wenn auch die täglichen Zuwachszahlen gleichbleiben oder kleiner werden. Die Zahl der mit COVID-19 infizierten Patienten auf Intensivstationen nimmt weiterhin stark zu. Insbesondere aber sind die Gesundheitsämter völlig überlastet und können auch unseren Betrieben nicht mehr Auskunft darüber geben, wie sie sich bei einem Verdachtsfall oder einer festgestellten Ansteckung verhalten sollen.
Insofern war zu erwarten, dass die Maßnahmen fortgesetzt werden. Der Blick in unsere Nachbarländer (wie z. B. Österreich) ließ sogar eine deutlichere Verschärfung befürchten. Wichtig ist vor allem, dass der Bund und die Länder erkannt haben, dass eine Fortsetzung der Schließung der Gastronomiebereich auch eine Fortsetzung der finanziellen Unterstützung der Betriebe erfordert.
Wir haben es selbst in der Hand, ob in unserem Landkreis Lockerungen möglich werden oder aber noch strengere Maßnahmen nötig werden. Wenn sich alle gemeinsam an die Maßnahmen und die Regeln halten – bei der Arbeit, in der Freizeit, zu Hause – gelingt es uns auch gemeinsam, die Pandemie zu besiegen.
#wirbackendas - Gemeinsam!
Stand: 26.11.2020