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Lockdown wird verlängert und verschärft
Nach zwei Monaten des sogenannten Lockdown light ist es nicht zu der erhofften Entspannung gekommen. Die die Infektionszahlen steigen weiterhin an und sind in einigen Landkreisen mit 7-Tage-Inzidenzen von 200 bis weit über 500 geradezu außer Kontrolle. Auf den Intensivstationen liegen doppelt so viel Patienten wie im Frühjahr und allein im Dezember sind mehr Menschen an und in unmittelbarem Zusammenhang mit COVID-10 gestorben als insgesamt in allen Monaten zuvor. Zudem breiten sich neue Virusvarianten aus, die ansteckender sind und das Infektionsgeschehen noch einmal beschleunigen könnten.
Vor diesem Hintergrund haben die Bundesländer und die Bundeskanzlerin am 5. Januar beschlossen, die bestehenden Maßnahmen bis zum 31. Januar zu verlängern und teils zu verschärfen. Sie werden, soweit erforderlich, in den nächsten Tagen von den Ländern in den jeweiligen Verordnungen umgesetzt.
Die wesentlichen Beschlüsse im Einzelnen:
Grundsätzliche Verlängerung der bisherigen Maßnahmen
Die bestehenden Beschlüsse bleiben weiterhin gültig. Alle befristeten Maßnahmen, werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Damit bleibt es auch bei der Schließung der Restaurants und somit der Bäckergastronomie und der Cafés.
Schließung von Betriebskantinen
Betriebskantinen werden geschlossen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt. Das betrifft unsere Betriebe doppelt: Die in vielen größeren Betrieben vorhandenen Pausenräume zur Verpflegung müssen geschlossen werden und Kantinen fallen als Kunden weg.
Deutliche Beschränkung privater Kontakte
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder bitten alle Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.
Private Zusammenkünfte werden wie bereits im Frühjahr beschränkt. Angehörige eines Hausstandes dürfen sich nun nur noch mit einer Person aus einem weiteren Haushalt treffen.
Weitergehende Beschränkungen in Hotspots
In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern wird der Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort begrenzt. Ausnahmen gelten, wenn ein triftiger Grund vorliegt (z. B. Weg zur Arbeit, Pflege von Angehörigen, Arztbesuche). Ausflüge stellen ausdrücklich keinen triftigen Grund da. Gleiches gilt wohl auch für Einkäufe, die man auch innerhalb des Radius machen kann. Unklar ist noch, ob der Radius um die eigene Wohnung oder um den Wohnort oder Landkreis herum gilt. Gerade in den großen Städten und bei großen Landkreisen macht das einen erheblichen Unterschied.
Die Länder können noch weitere Einschränkungen beschließen.
Schulen und Kitas bleiben geschlossen
Schulen und Kitas bleiben geschlossen bzw. setzen den Präsenzunterricht weiterhin aus. Müssen Eltern ihr Kind zu Hause betreuen, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde, können sie hierfür 10 zusätzliche Tage Kinderkrankengeld pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) nutzen. Für unsere Betriebe kann das bedeuten, dass Mitarbeiter, die sich um ihre Kinder kümmern müssen, ausfallen.
Hilfen für Betriebe
Die Auszahlung der beantragten Novemberhilfe soll ab dem 10. Januar erfolgen. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar. Eine vergleichbare Januarhilfe, die für die ausfallenden Gastro-Umsätze entschädigt, wird es nicht geben. Allerdings wurden die Konditionen der Überbrückungshilfe III verbessert und der Kreis der antragsberechtigten Betriebe erweitert.
Verschärfte Quarantäneregelung für Einreisen aus Risikogebieten
Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland gilt eine zehntägige Quarantäne, die frühestens am fünften Tag vorzeitig beendet werden kann, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Zudem gilt eine Testpflicht bei der Einreise (Zwei-Test-Strategie). Als Risikogebiete gelten derzeit praktisch alle europäischen Länder.
Stand: 06.01.2021