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Lockdown bleibt mit ersten Lockerungen
Die Regierungscheffinnen und -chefs und die Bundeskanzlerin haben sich darauf verständigt, dass die bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zunächst beibehalten werden. Sie gelten zunächst bis zum 7. März.
Für die Betriebe des Bäckerhandwerks bedeutet das, dass die Cafés auch weiterhin geschlossen bleiben müssen.
Ab dem 1. März dürfen Friseure unter Einhaltung der üblichen Hygienemaßnahmen wieder öffnen.
Man hat sich darauf verständigt, dass die Länder unabhängig voneinander über die Öffnung der Schulen und Kitas entscheiden. Erste Länder haben eine Öffnung noch im Februar in Aussicht gestellt, aber darauf hingewiesen, dass das nicht bedeutet, dass der Unterricht wieder wie vor Ausbruch der Corona-Pandemie stattfinden wird, sondern z. B. in Teilbelegung. Die Betreuung insbesondere von Grundschulkindern wird also auch in den kommenden Wochen eine Herausforderung für viele Mitarbeiter bleiben.
Erste Öffnungsschritte angekündigt
Es wurden aber auch erste Öffnungsschritte in Aussicht gestellt. Ab einer stabilen Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wird ein Bundesland zunächst den Einzelhandel, Museen und körpernahe Dienstleistungen wieder öffnen können. Die Gastronomie wurde in der Sitzung als Gegenstand späterer Öffnungsschritte genannt.
Alles hängt von den neuen Varianten ab
Bundeskanzlerin Merkel wies ausdrücklich darauf hin, dass durch die Verbreitung der aggressiveren britischen und der südafrikanischen Virusvarianten eine 3. Welle bereits angelegt ist. Die beratenden Wissenschaftler haben darauf hingewiesen, dass damit zu rechnen ist, dass die britische Variante ab März das Virusgeschehen dominieren wird. Weitere Öffnungsschritte seien davon abhängig, wie die neuen Varianten des Corona-Virus eingedämmt werden können.
Stand: 12.02.2021