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Lieferkettengesetz verärgert Verbände
Wissen Sie als Handwerksbäcker, unter welchen Bedingungen Ihre Haselnüsse in der Türkei geerntet werden? Natürlich nicht. Ähnliches gilt für alle Rohstoffe, die aus Drittländern kommen.
Obwohl Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeiter mittelfristig von Anwendungsbereich des Lieferkettengesetzes ausgenommen sind, könnten auch Sie mittelbar betroffen sein. Deshalb hat sich der ZV zusammen mit fast 30 weiteren Verbänden an die Politik gewandt.
Stand: 13.04.2021