Meldungen Lebensmittelrecht
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Lebensmittelrecht gilt auch im Onlinehandel
Lebensmittel, die im Internet in einem Webshop angeboten werden, müssen dort ordnungsgemäß gekennzeichnet werden. Das hat in einem kürzlich ergangenen Urteil das Oberlandesgericht München entschieden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist in einer aktuellen Meldung auf diese Pflichten hin und informiert über seine Internet-Kontrollstelle G@ZIELT. Seit 2013 durchsucht G@ZIELT aktiv das Internet nach Unternehmen, die nicht registriert sind und unvollständigen Angaben, die den Verbraucher täuschen könnten. Die Rechercheergebnisse von G@ZIELT werden an die Überwachungsbehörden weitergegeben.
Wer Lebensmittel verkauft, muss seinen Kunden die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zur Verfügung stellen: Zutaten, Allergene und ggf. Nährwerte und Mindesthaltbarkeitsdaten. Handwerksbäcker verwenden für die als lose Ware verkauften Backwaren in der Regel die Kladde bzw. den Kundeninformationsordner. Werden Backwaren über einen eigenen Webshop verkauft, müssen diese Angaben in unmittelbarer Nähe zu dem Produktangebot gemacht werden.
Fehlen in einem Webshop diese Angaben, kann die Lebensmittelüberwachung tätig werden und den Verstoß ein Bußgeldverfahren einleiten. Es ist aber auch möglich, dass ein Wettbewerber das Fehlen der erforderlichen Angaben der Wettbewerbszentrale meldet oder aber selbst abmahnt. Auch selbsternannte Verbraucherschutzorganisationen wie Foodwatch verfolgen Unternehmen, die in ihren Webshops unvollständige Angaben machen.
Da es weniger aufwändig ist, mehrere Webshops zu kontrollieren als eine vergleichbare Zahl von stationären Verkaufsstellen, muss damit gerechnet werden, dass Webshops in Zukunft noch strenger kontrolliert werden als bisher.
Stand: 17.03.2021