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Kurzarbeitergeld steigt

Der Bundestag hat am 15. Mai 2020 beschlossen, das Kurzarbeitergeld (KuG) für Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 % reduzieren müssen, wie folgt anzuheben:

  • Ab dem vierten Monat für kinderlose Beschäftige auf 70 % des bisherigen Nettoeinkommens, für Beschäftigte mit Kindern auf 77 %,
  • Ab dem siebten Monat auf 80 bzw. 87 %.

Das Gesetz wird in Kürze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und in Kraft treten.

Bewertung:

Der Zentralverband des Bäckerhandwerks bewertet die pauschalen Anhebungen des Kurzarbeitergelds kritisch, weil sie zu einer (wenn auch vorübergehenden) Mehrbelastung der Betriebe führen können. Zudem dienen sie nicht der gezielten Bekämpfung von Notlagen im Einzelfall, sondern befeuern Erwartungshaltungen an den Sozialstaat, die diesen langfristig finanziell überfordern könnten.