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Kurzarbeitergeld: Häufige Fehler bei der Beantragung

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat auf häufig auftretende Fehler bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld hingewiesen. Dabei handelt es sich um folgende Fehler:

  • Fehlende Unterschriften
  • unzureichende Darstellung der Arbeitszeitausfälle
  • unzureichende Identifizierbarkeit der Arbeitnehmer
  • fehlende Angaben zur Gesamtzahl beschäftigter Mitarbeiter und/oder Kurz­arbeiter
  • unterbliebene Anzeige von Adressänderungen an die Betriebsnummernstelle (wodurch die Adresse nicht mehr mit der in der Anzeige genannten Adresse übereinstimmt)
  • fehlende oder falsche Betriebsnummer

Außerdem hat der GKV-Spitzenverband darauf hingewiesen, dass es vermehrt zu Fehlern bei der Beantragung und Abrechnung von Krankengeld in Höhe von Kurzarbeitergeld (KuG) kommt. Aktuell werden viele Anträge bei Krankenkassen gestellt, bei denen eigentlich die Arbeitsagenturen zuständig wären.

Beispiel: Kurzarbeit beantragt ab 15. März 2020, d. h. Anspruchszeitraum für KuG ist März 2020

  • Person mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung erkrankt bereits im Februar: Anspruch auf Krankengeld in Höhe des KuG gegen die zuständige Krankenkasse
  • Person mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung erkrankt am 16. März: Anspruch auf KuG-Leistungsfortzahlung gegen die BA
  • Person mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung erkrankt am 6. März: Auch in diesem Fall Anspruch auf KuG-Leistungsfortzahlung gegen die BA