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Kontaktloses Bezahlen – neues Rahmenabkommen des ZV

Der Zentralverband hat ein neues Rahmenabkommen abgeschlossen. Ab sofort können die Landesinnungsverbände, die ihnen angeschlossenen Innungen sowie die Betriebe in den angeschlossenen Innungen Vorteilskonditionen beim Einrichten kontaktloser Bezahlsysteme der rea Card GmbH in Anspruch nehmen.

Die rea Card GmbH bietet

  • stationäre und mobile Bezahlterminals für das bargeldlose Bezahlen per Girokarte, Kreditkarte oder Smartphone.
  • Dienstleistungen wie Hotlineunterstützung, Austauschservice, Clearing durch den beauftragten technischen Netzbetreiber.
  • Zubehör.
  • Verbrauchsmaterial.

Die Verbindung mit den vorhandenen Kassen ist möglich.

Uns angeschlossene Innungsbetriebe erhalten einen Nachlass von 30 % auf Leistungen wie Miete, Wartung, Transaktionen und Bonrollen. Vom Nachlass ausgenommen sind Autorisierungsgebühren und Netzbetreiberentgelte.

Bei Interesse kontaktieren Sie bitte Frau Gabriela Thurow unter der Rufnummer 030 – 20 64 55 37 oder unter thurow@baeckerhandwerk.de.

Flyer zur Kooperation finden Sie in Kürze auf unserer Homepage.