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Meldungen Arbeits- und Sozialrecht

News zum Coronavirus

Kinderkrankengeld wird ausgeweitet

Um Eltern die Betreuung ihrer Kinder zu ermöglichen, wenn wegen der aktuellen Beschränkungen die Kita oder die Schule ganz oder teilweise geschlossen sind, hat die Bundesregierung eine Ausweitung der Kinderkrankentage beschlossen. Statt bisher 10 Tage Kinderkrankengeld je Elternteil (20 bei Alleinerziehenden) sollen Eltern nun insgesamt 20 Tage je Elternteil (40 bei Alleinerziehenden) haben.

Das Kinderkrankengeld zahlen die Krankenkassen. Während der Zeit des Bezugs von Kinderkrankengeld erhält der Mitarbeiter keinen Arbeitslohn und keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Den Krankenkassen muss die Schließung der Betreuungseinrichtung, das Betretungsverbot, die Verlängerung der Schul- oder Betriebsferien, die Aussetzung der Präsenzpflicht oder die Einschränkung des Zugangs zum Betreuungsangebot nachgewiesen werden. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung erfolgen. Das gilt auch für den Fall, dass das Kind auf Grund der Empfehlung von behördlicher Seite die Einrichtung nicht besucht hat. Kinderkrankengeld wird auch dann bezahlt, wenn die Eltern ihre arbeitsvertraglich geschuldete Leistung in Home-Office erbringen könnten.

Die Regelung soll rückwirkend zum 5. Januar 2021 gelten.

 

Stand: 15.01.2021