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Erweiterung der Pfandpflicht auf alle Plastikflaschen

Die Pfandpflicht auf Einweggetränkeflaschen und Getränkedosen wurde ursprünglich nur für Getränkebereiche vorgesehen, in denen der Mehrweganteil besonders gering war. Sie galt ab 2003 für Bier und Biermischgetränke, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure. Ausgenommen waren Milch, Wein, Sekt, Spirituosen und kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke.
Ab 1. Juli 2022 wird die Pfandpflicht auf alle kunststoffhaltigen Einweggetränkeflaschen und andere kunststoffhaltige Getränkebehältnisse sowie Getränkedosen erweitert. Mit Fruchtsaft oder Milch gefüllte Flaschen oder Dosen, die ab diesem Datum in den Handel gelangen, müssen mit Einwegpfand versehen und zurückgenommen werden. Nicht zuletzt bei Milchflaschen und milchhaltigen Getränken werden auf die Betriebe Herausforderungen hinsichtlich der Hygiene zukommen.
Stand: 22.Juni 2021