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Erneute Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung
Da deutschlandweit die COVID-19-Infektionszahlen ansteigen, hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss darauf verständigt, erneut die Möglichkeit telefonischer Krankschreibungen einzuführen. Die Maßnahme soll helfen, mögliche Infektionen im Gesundheitswesen selbst und in der Arztpraxis bei Grippe sowie bei Corona zu vermeiden. Für Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, wird die Möglichkeit geschaffen, nach telefonischer Anamnese bis zu 7 Tage krankgeschrieben zu werden. Dies gilt befristet vom 19. Oktober bis zum 31. Dezember 2020. Die niedergelassenen Ärzte müssen dabei die Patienten eingehend telefonisch befragen und sich auf diese Weise - auch ohne Praxisbesuch - persönlich von ihrem Zustand überzeugen. Die Krankschreibung kann einmalig telefonisch um weitere 7 Kalendertage verlängert werden.
Die Pressemitteilung des G-BA dazu mit einer ausführlicheren Begründung finden Sie hier: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/903/
Stand: 16.10.2020