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Meldungen Corona-Krise

News zum Coronavirus

COVID-19-Arbeitszeitverordnung wird nicht verlängert

Seit dem 10. April gestattete die Covid-19-Arbeitszeitverordnung die Beschäftigung von Mitarbeitern in der Backstube und Auslieferung an Werktagen auch über die bisherige Regelarbeitszeit von 8 Stunden zu beschäftigen – sie durften bis zu 12 Stunden arbeiten. Auch an Sonn- und Feiertagen konnten Mitarbeiter in der Backstube und in der Auslieferung von Backwaren – statt maximal 3 Stunden – in bestimmten Fällen bis zu 12 Stunden beschäftigt werden.

Diese Regelung zielte darauf ab, die besonderen Belastungen der Betriebe durch die Corona-Krise durch mehr Flexibilität abzufedern. Sie galt zunächst bis Ende Juni. Mit Sonder-Newsletter vom 9. April hatten wir Sie darüber informiert.

Der Zentralverband hat sich zusammen mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Unternehmerverband des Deutschen Handwerks (UDH) intensiv für eine Verlängerung dieser Regelung eingesetzt.

Nun hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) mitgeteilt, dass es für die Verlängerung der Verordnung aufgrund der Entwicklung der COVID-19-Epidemie in Deutschland und der allgemeinen Lockerungen in den Ländern keine Notwendigkeit sehe. Stattdessen verweist das BMAS auf die Möglichkeit der Einzelfallzulassung von Ausnahmen durch die regionalen Arbeitsschutzbehörden.

Diese Entscheidung des BMAS ist grundlegend falsch. Aufgrund der Hinweise unserer Landesinnungsverbände über die tägliche Beratungspraxis wissen wir, dass diese Ausnahmeregelung in der aktuellen Krisenlage von vielen Betrieben verantwortungsbewusst und häufig in Anspruch genommen wird. Es ist nicht zu erwarten, dass der Bedarf nach einer solchen Möglichkeit bald nachlassen wird. Das falsche Signal auf Bundesebene wird dazu führen, dass auch die Länder ihre eigenen Regelungen nicht angemessen verlängern. 

Bereits vor der Corona-Krise hatte sich der Zentralverband intensiv für eine Ausweitung, zumindest aber eine Flexibilisierung der Arbeitszeit im Bäckerhandwerk eingesetzt. Deshalb wurde diese Ausnahmeregelung von uns, aber vor allem von vielen Betrieben als deutliches Signal an die Betriebe verstanden: „Wir haben verstanden!“ Das BMAS sendet jetzt ein ganz anderes Signal.

Der Zentralverband wird dennoch nicht nachlassen und sich auch in Zukunft für eine Verlängerung der Arbeitszeit in der Herstellung von Backwaren an Sonn- und Feiertagen einsetzen.

zum Beitrag vom 9. April 2020