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Corona-Regeln schaffen mehr Aufwand für Betriebe
Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten sowie die Bundeskanzlerin haben in der Videoschalte (MPK) vom 10. August folgende Maßnahmen beschlossen.
Spätestens ab dem 23. August werden die Länder im Sinne der sogenannten 3G-Regel durch Verordnung vorsehen: Zutritt zu öffentlichen Räumen nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete (PoC-Test max. 24 Stunden alt oder PCR-Test max. 48 Stunden alt). Dies gilt insbesondere in der Innengastronomie, in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und bei Beherbung sowie bei Veranstaltungen und Festen in Innenräumen. Die Länder können von dieser Regelung abweichen, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.
Zur hier genannten Innengastronomie gehören auch die Bäckerei-Cafés. Der Zugang zur Verkaufstheke, die in der Regel in demselben Raum ist, wird weiterhin nicht eingeschränkt. Es gilt aber weiterhin die Maskenpflicht.
Da mittlerweile alle Bürger ein Impfangebot erhalten haben, ist die Übernahme der Testkosten nicht mehr notwendig. Der Bund beendet daher das Angebot der kostenlosen Bürgertest zum 11. Oktober. Ab diesem Tag müssen Personen, die sich testen lassen wollen oder müssen, den Test selbst bezahlen. Die MPK hat keinen Preis für diese Tests festgelegt, so dass die Testzentren diese frei bestimmen können.
Ausnahmen wird es für Personen geben, die sich nicht impfen lassen können oder für die es keine Impfempfehlung gibt (insbesondere Schwangere und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren).
Weitere Auswirkungen für das Bäckerhandwerk
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird an die aktuelle Situation angepasst und verlängert. Insbesondere bleibt die Testangebotspflicht bestehen, also die Pflicht des Arbeitgebers, seinen Angestellten, die nicht dauerhaft im Homeoffice arbeiten, Schnelltests anzubieten. Der Wegfall der kostenlosen Bürgertests kann also mittelbar die Betriebe deutlich treffen. Denn bisher haben sich viele Arbeitnehmer nach der Arbeit im Testzentrum testen lassen. Wenn diese Tests nun kostenpflichtig werden, werden viel mehr Mitarbeiter das Angebot am Arbeitsplatz nutzen.
Getestet werden müssen vom Arbeitgeber übrigens auch Mitarbeiter, die vollständig geimpft sind. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sieht keine Ausnahme für Geimpfte vor. Hinzu kommt, dass es inzwischen als gesichert gilt, dass sich auch vollständig Geimpfte infizieren und andere anstecken können.
Stand: 11. August 2021