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Bundesweite Maskenpflicht
In den vergangenen Tagen haben Schritt für Schritt alle Bundesländer eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in Einzelhandelsgeschäften eingeführt. Die Vorschriften wurden bzw. werden von den Landesregierungen und Landesparlamenten erlassen und unterscheiden sich in den Details. Innungsbäcker sollten sich also bei Ihrem Landesinnungsverband informieren.
Bundesweit gilt aber: Der Unternehmer bzw. die Filialleitung hat das Hausrecht und kann jeden Kunden, der keine Maske trägt, zum Verlassen der Filiale auffordern. Und man sollte das auch tun!
Alle anderen Kunden, die vorschriftsgemäß eine Maske tragen, werden konsequentes Handeln begrüßen. Nachgeben und lockerer Umgang mit Hygienevorschriften könnte dagegen von vielen Kunden negativ bewertet werden.
Und wenn das gesamte Bäckerhandwerk zeigt, dass es die Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus konsequent umsetzen kann, haben wir als Branche bessere Chancen auf eine baldige Öffnung der Gastronomiebereiche.
Bitte beachten Sie hierzu auch unseren Beitrag zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard.