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Bundeskabinett regelt Lebensmittelüberwachung neu
Die Bundesregierung hat am 29. Juli 2020 den Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV Rüb) beschlossen. In einer Pressemittelung vom selben Tag erklärt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dass es Ziel sei, risikobasiert zu überwachen und den Überwachungsdruck in Problembetrieben mit häufigeren Kontrollen zu erhöhen. Gleichzeitig sollen aber die Risiken beanstandungsfreier Betriebe angemessen berücksichtigt werden.
Erreicht werden soll dieser Spagat, indem die Frequenzvorgaben für Regelkontrollen in vertretbarem Maß gelockert und frei werdende Kapazitäten für anlassbezogene Kontrollen eingesetzt werden. Jeder Betrieb kann weiterhin täglich kontrolliert werden, wenn die Behörde feststellt, dass von diesem Betrieb ein hohes Risiko ausgeht. Anders als vielfach berichtet, werden die Kontrolldichte und die Anzahl der Kontrollen nicht reduziert. Die Kontrollen werden aber auf die erkannten Problemfälle konzentriert.
Die Neuregelung kurz zusammengefasst:
- Gleichbleibende Kontrolldichte insgesamt mit stärkerer Ausrichtung der Kontrollen auf neuralgische Punkte.
- Mehr anlassbezogene Kontrollen in Lebensmittelbetrieben, von denen ein höheres Risiko ausgeht.
- Beibehaltung einer angemessenen Anzahl von Kontrollen in beanstandungsfreien Lebensmittelbetrieben.
- Ein Lebensmittelbetrieb kann und soll nach wie vor arbeitstäglich kontrolliert werden können, wenn die zuständige Behörde dafür Anlass sieht.
Die Verwaltungsvorschrift bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Die Bundesregierung kommt damit einer Forderung des Bäckerhandwerks nach, Betriebe zu entlasten, die nachweislich die lebensmittelrechtlichen Vorschriften einhalten.