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BGN zu Arbeitsschutz in Corona-Zeiten
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat die Handlungshilfe „Ergänzung zur Gefährdungsbeurteilung gemäß SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und -standard“ aktualisiert. Die Änderung betrifft insbesondere die Plexiglaswände, die im Thekenbereich anzubringen sind. Diese Handlungshilfe unterstützt Unternehmer dabei, die verbindlichen Vorschriften der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel im Betrieb handwerksgerecht umzusetzen und sollte daher beachtet werden.
Darüber hinaus hat die BGN eine Information zur infektionsgerechten Lüftung von Arbeitsbereichen herausgegeben. Erläutert wird, wie nach heutigem Wissensstand Räume zu lüften sind, um das Risiko einer Ausbreitung von Infektionen mit SARS-CoV-2 zu minimieren. Denn neben der bekannten AHA-Regel, also Abstand, Hygiene, Alltagsmaske ist das richtige Lüften gerade in der kalten Jahreszeit eine der wichtigsten Maßnahmen. Hierzu stellt die BGN unter folgendem Link einen Lüftungsrechner online, mit dem sich leicht errechnen lässt, wie oft ein Raum gelüftet werden muss: https://www.bgn.de/lueftungsrechner/
Als dritte Information für die Betriebe hat die BGN eine Stellungnahme zur sog. Kaltvernebelung zur Verhinderung der Ausbreitung von Corona-Viren herausgegeben. Anlass für dieses Schreiben ist, dass in mehreren Betrieben Geräte zum Einsatz gekommen sind, die während der Anwesenheit der Mitarbeiter Desinfektionsmittel versprühen. Die BGN weist darauf hin, dass vernebelte Desinfektionsmittel die Augen und die Atemwege der Mitarbeiter angreifen und daher zu ersetzen ist. Sie meint damit wohl: „Lassen Sie das, es ist gefährlich!“
Die drei Informationen der BGN finden Sie unten im Downloadbereich.
Stand: 16.10.2020