Direkt zur Hauptnavigation dem Inhalt oder zum Seitenfuß.

Meldungen Corona-Krise

News zum Coronavirus

Auswertung der letzten Umfrage: Ausbildung in Zeiten von Corona

Ihre Meinung ist uns wichtig, denn nur so können wir Ihre Interessen bestmöglich vertreten.

An der Juni-Umfrage zur Ausbildungssituation im Bäckerhandwerk haben sich weniger als 100 Betriebe beteiligt. Aus diesem Grund sind die Ergebnisse keineswegs repräsentativ, aber es lässt sich dennoch ein Stimmungsbild ausmachen:

  • Von den befragten Betrieben bilden 50 % lediglich einen Auszubildenden bei sich im Betrieb aus. Mehr als 20 % der befragten Betriebe bilden mehr als fünf Auszubildende aus. Knapp 30 % bilden zwei oder mehr, aber weniger als fünf Auszubildende aus.
  • Noch viele freie Ausbildungsplätze im Bäckerhandwerk! Mehr als 70 % der Befragten haben noch nicht alle Ausbildungsplätze besetzt. Die aktuelle Corona-Krise sorgt für große Unsicherheit und wirft viele Fragen auf – bei Schülern, Bewerbern, aber auch Eltern und Lehrern. Der Bewerbungsprozess verschiebt sich in diesem Jahr um einige Wochen nach hinten. Der Zentralverband hat aus diesen Gründen eine Ausbildungsoffensive gestartet, um jungen Menschen, die sich in der Berufsorientierung befinden, für eine Ausbildung im Bäckerhandwerk zu begeistern. Die wichtigste Botschaft: Das Bäckerhandwerk bildet aus – Bewerbungen sind willkommen! Nutzen Sie die Angebote vom Zentralverband und der Werbegemeinschaft für Ihr Azubimarketing – gerade jetzt. Hier finden Sie unsere Unterstützungsangebote.
  • Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt das BMBF Ausbildungsbetriebe in der wirtschaftlich schwierigen Zeit. Knapp 50 % der befragten Betriebe gaben an, das Ausbildungsniveau trotz der Corona-Krise zu halten. Diese Ausbildungsbetriebe können einen einmaligen Zuschuss von 2.000 € beantragen. Die über 30 % der Ausbildungsbetriebe im Bäckerhandwerk, die bei der Umfrage angegeben haben das Ausbildungsniveau sogar auszubauen, bekommen einen Zuschuss in Höhe von 3.000 € für jeden zusätzlichen Ausbildungsvertrag. Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Beschäftigten, die durch die COVID-19-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind. Davon ist auszugehen, wenn das Unternehmen in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Eine Förderung setzt zudem voraus, dass das Unternehmen sein Ausbildungsniveau im Jahr 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringert.

Anträge auf Förderung können nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie bei der örtlich zuständigen Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Wir werden Sie umgehend über weitere Details des Bundesprogramms informieren, sobald die Förderrichtlinie veröffentlicht ist.