Meldungen Nachwuchs- und Fachkräftesicherung
Nachwuchs- und Fachkräftesicherung
Ausbildungsvergütung allgemeinverbindlich
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. hatte sich mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) über einen Neuabschluss des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks in der Bundesrepublik Deutschland geeinigt. Die Ausbildungsvergütung erhöht sich danach wie folgt:
Ab 1. März 2021:
Im 1. Ausbildungsjahr 645 Euro monatlich brutto,
im 2. Ausbildungsjahr 720 Euro monatlich brutto,
im 3. Ausbildungsjahr 850 Euro monatlich brutto.
Ab 1. Februar 2022:
Im 1. Ausbildungsjahr 680 Euro monatlich brutto,
im 2. Ausbildungsjahr 755 Euro monatlich brutto,
im 3. Ausbildungsjahr 885 Euro monatlich brutto.
Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 31. Januar 2023 gekündigt werden. In einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag weisen die Tarifvertragsparteien die ausbildenden Betriebe auf die unstrittigen, gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Auszubildenden hin.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hatte gemeinsam mit der NGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages (AVE) beantragt. Das BMAS hat die AVE nun am 02. Juli 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit dieser Veröffentlichung hat die AVE rückwirkend zum 01. März 2021 Rechtskraft erlangt.
Stand: 9. Juli 2021