Um Ansteckungen zu vermeiden, haben viele Ausländerbehörden zurzeit den Betrieb eingeschränkt oder auf Online- und Schriftverfahren umgestellt. Informieren Sie sich gemeinsam mit Ihrer Mitarbeiterin / Ihrem Mitarbeiter auf der Website Ihrer zuständigen Behörde und Ihres zuständigen Rathauses und folgen Sie den dortigen Anweisungen.
ACHTUNG: Auch wenn für die nächsten Wochen bereits im Vorfeld ein Termin beantragt wurde und noch keine Absage gesendet wurde, kann es sein, dass der Termin nicht eingehalten werden kann. Dies gilt beispielsweise für Berlin.
Inhaber/-innen von Aufenthaltstiteln, Aufenthaltsgestattungen, Duldungen, oder sonstigen aufenthaltsrechtlichen Dokumenten, deren Gültigkeit in Kürze abläuft, können sich in der Regel per Telefon oder E-Mail melden und erhalten eine Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz) über den Fortbestand der Rechtmäßigkeit per Post. Dies gilt auch bei der Aufnahme einer Beschäftigung oder dem Wechsel des Arbeitnehmers. Gleichzeitig wird mit dieser Bescheinigung ein Vorsprachetermin in einigen Wochen mitgeteilt.
Hier finden Sie die relevanten Informationen für Berlin, München, Düsseldorf, Hamburg und Frankfurt am Main. Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung Ihre Anfragen und die Bearbeitung länger dauern können. Auf der Webseite des Bundeamtes für Migration und Flüchtlinge können Sie über die Suchfunktion die zuständige Ausländerbehörde finden.