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Nutzungsbedingungen

§ 1

Geltungsbereich

Für die Nutzung des Mitgliedsbereichs des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. (im Folgenden: Zentralverband) gelten im Verhältnis zwischen den Nutzern und dem Zentralverband die folgenden Nutzungsbedingungen. Die Nutzung des Mitgliedsbereichs ist nur zulässig, wenn sie die Bedingungen akzeptieren.

 

§ 2

Registrierung

(1) Eine Registrierung steht zu:

  • Betrieben, die Mitglied einer Innung sind, die ihrerseits einem Landesinnungsverband angeschlossen ist,
  • Innungen, die einem Landesinnungsverband angeschlossen sind,
  • Landesinnungsverbänden (im Folgenden: Nutzer).

Sollte der Nutzer nicht zu dem vorgenannten Personenkreis gehören, wird die Freischaltung seines Mitgliedkontos nicht durchgeführt. Der Zentralverband behält sich in einem solchen Fall weitere rechtliche Schritte vor.

(2) Voraussetzung für die Nutzung des Mitgliedsbereichs ist die vorherige Registrierung. Die Angaben müssen vollständig und richtig sein. Mit dem Absenden der Eingabedaten erklärt der Nutzer, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen und dass er befugt ist, für die eingetragene Bäckerei zu handeln. Mit erfolgreicher Registrierung und Freischaltung stehen dem Nutzer die Services des Zentralverbandes im internen Bereich zur Verfügung.

(2) Der Nutzer darf seinen Zugang nicht Dritten zur Verfügung stellen. Er ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

 

§ 3

Leistungen des Zentralverbandes

(1) Der Zentralverband bietet dem Nutzer im Mitgliedsbereich ein umfassendes Angebot an Informationen, Hinweisen, Rundschreiben und Pressemittelungen. Der Zentralverband ist bemüht, seinen Dienst verfügbar zu halten. Der Zentralverband übernimmt keine darüber hinausgehenden Leistungspflichten. Insbesondere besteht kein Anspruch des Nutzers auf eine ständige Verfügbarkeit des Mitgliedsbereichs.

(2) Trotz regelmäßiger Überprüfung kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Inhalte hinsichtlich ihrer Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Aktualität und Brauchbarkeit ändern. Der Zentralverband kann daher nicht die Richtig- und Allgemeingültigkeit garantieren. Insbesondere gilt dies für die Rechtsinformationen. Diese ersetzen keinesfalls eine juristische Beratung im Einzelfall.

 

§ 4

Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche des Nutzers sind ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Zentralverbandes, sofern der Nutzer Ansprüche gegen diese geltend macht.

 

 

§ 5

Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber dem Zentralverband, keine Beiträge zu veröffentlichen, die gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstoßen. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere dazu, keine Beiträge zu veröffentlichen,

deren Veröffentlichung einen Straftatbestand erfüllt oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt,

die gegen das Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht verstoßen oder

die beleidigenden, rassistischen, diskriminierenden oder pornographischen Inhalte haben.

(2) Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung aus Absatz 1 ist der Zentralverband berechtigt, die entsprechenden Inhalte zu ändern oder zu löschen und den Zugang des Nutzers zu sperren. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Zentralverband den durch die Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen.

(3) Der Zentralverband hat gegen den Nutzer einen Anspruch auf Freistellung von Ansprüchen Dritter, die diese wegen der Verletzung eines Rechts durch den Nutzer geltend machen. Der Nutzer verpflichtet sich, den Zentralverband bei der Abwehr derartiger Ansprüche zu unterstützen. Der Nutzer ist außerdem verpflichtet, die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung des Zentralverbandes zu tragen.

 

§ 6

Beendigung der Registrierung

(1) Der Nutzer kann seine Registrierung durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Zentralverband ohne Einhaltung einer Frist beenden. Auf Verlangen wird der Zentralverband daraufhin den Zugang des Nutzers sperren.

(2) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Zentralverband berechtigt, den Zugang des Nutzers sofort zu sperren und die Registrierung ohne Einhaltung einer Frist zu widerrufen.

(3) Sobald die Voraussetzungen für eine Nutzung der Website gemäß § 2 Absatz 1 dieser Nutzungsbedingungen nicht mehr bestehen, ist der Nutzer gegenüber dem Zentralverband zur Anzeige dieser Änderung verpflichtet. Der Zentralverband ist dann berechtigt, den Zugang des Nutzers zu sperren.

 

§ 7

Änderung oder Einstellung des Angebots

Der Zentralverband ist berechtigt, Änderungen an seinen Diensten vorzunehmen. Dies beinhaltet auch, den internen Mitgliedsbereich vollständig zu entfernen.

 

 

§ 8

Rechtswahl

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Zentralverband und dem Nutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

§ 9

Nutzungsbedingungen bei Teilnahme am Brotregister

Bei einer Teilnahme am Deutschen Brotregister auf gelten zusätzlich nachfolgende Nutzungsbedingungen. Eine Teilnahme erfolgt mit der Eingabe der ersten Brotspezialität auf www.bäckerhandwerk.de:

  • Es gelten die Bestimmungen der Leitsätze für Brot und Kleingebäck. Im Brotregister erfasst werden jedoch nur Brotspezialitäten, keine Klein- oder Feingebäcke.
  • Die eingetragene Brotspezialität muss auf einer hauseigenen Rezeptur basieren. Nicht eintragungsfähig sind Brotspezialitäten aus Backmischungen. Der Einsatz von Backmitteln wie z.B. Teigsäuerungsmitteln statt Sauerteig ist möglich und kann im Formular entsprechend angegeben werden.
  • Die Brotspezialitäten müssen zum Zeitpunkt der Eintragung in das Deutsche Brotregister in der Innungsbäckerei hergestellt und so am Markt angeboten werden. Ein Bäckereibetrieb kann so viele Brotspezialitäten in das Register eintragen wie tatsächlich am Markt angeboten werden. Eine spätere Hinzufügung von neuen Brotspezialitäten oder Löschung von alten, nicht mehr angebotenen Brotspezialitäten ist möglich.
  • Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich die Mitglieder einer Bäckerinnung, die wiederum einem Bäcker-Landesinnungsverband angeschlossen ist. Der Zentralverband behält sich vor, die Innungsmitgliedschaft zu überprüfen.
  • Der Teilnehmer ist verpflichtet dem Zentralverband unverzüglich mitzuteilen, wenn Teilnahmebedingungen entfallen. In diesem Fall ist der Zentralverband berechtigt, die Brotspezialität(en) aus dem Register zu entfernen. Mit dem Wegfall der Teilnahmebedingungen entfallen für den Betrieb die Vorteile der Eintragung, z.B. die Nutzung der Urkunde oder der Hinweis, dass die Brotspezialitäten der Bäckerei Bestandteil des Deutschen Brotregisters sind.
  • Die Teilnahme und damit die Eintragung der Daten und Brotspezialität(en) im Brotregister kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Um wirksam zu widerrufen, senden Sie einen Brief mit der Bitte um Widerruf an den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V., Neustädtische Kirchstraße 7a, 10117 Berlin. Anzugeben sind neben Ihrem Namen und Ihrer Anschrift auch die Brotspezialität(en) die Sie aus dem Register entfernt haben möchten. Bitte geben Sie in dem Brief den Grund an, wieso Sie Ihr Brot aus dem Register entfernen möchten.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Der Zentralverband behält sich vor, gegen die unrechtmäßige Benutzung des Brotregisters vorzugehen.