Lebensmittelrecht
Das Lebensmittelrecht ist heute hauptsächlich Europäisches Recht, das gegebenenfalls nur noch in nationales Recht umgesetzt wird. Die Vorschriften sollen den Verbraucher vor vermeintlichen Gesundheitsgefahren, die sich aus dem Verzehr von Nahrungsmitteln ergeben können sowie vor Täuschung schützen. Daher ist die Aufklärung des Verbrauchers eine der wichtigsten Tätigkeiten der Gesetzgebung, der sie mit umfangreichen Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften nachkommt.
Mit dem Programm PIN (= Produkt-Informationen und Nährwertrechner) beispielsweise steht Innungsmitgliedern eine Software zur Verfügung, die die Erstellung von Produkt- und Nährwertinformationen wesentlich erleichtert. Nähere Informationen dazu, die Leitsätze für Brot und Kleingebäck sowie weitere Anleitungen stehen Innungsmitgliedern auf unseren Mitgliederseiten zur Verfügung.
Hygienerecht
Seit dem 1. Januar 2006 gelten EU-weit die Regelungen des so genannten "Hygienepakets" aus dem Jahre 2004, die die bisherige deutsche Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ablöst.
Geändert hat sich, dass nunmehr eine ausdrückliche Pflicht zur Dokumentation von Hygienemaßnahmen besteht. Welchen Umfang diese Dokumentation haben muss, ist der Verordnung nicht unmittelbar zu entnehmen. Sicherlich wird es dabei aber auf die Größe des jeweiligen Betriebs ankommen. Entscheidend wird sein, dass der Bäcker gegenüber den Lebensmittelkontrollbehörden darlegen kann, dass er betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen nach HACCP-Grundsätzen eingerichtet hat und durchführt. Als Grundlage kann die Hygieneleitlinie des Zentralverbandes dienen, die mit Inkrafttreten des "Hygienepakets" redaktionell angepasst wurde.
Die "Leitlinie für eine gute Lebensmittelhygiene-Praxis in Bäckerei und Konditorei" kann beim Zentralverband bestellt werden. Für Innungsmitglieder liegt der Preis bei 25€ und für Nicht-Innungsmitglieder bei 135€ (zzgl. MWSt. und Versand). Ein Bestellformular steht hier zum Download bereit.

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Interview / Teil 1
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